Geschäftsordnung

Finale Version vom 03. Dezember 2014

In dieser Geschäftsordnung werden Fragen geregelt, die nicht ausdrücklich in der Satzung der Gartenwerkstadt Ehrenfeld e.V. festgeschrieben sind. In der Geschäftsordnung wird festgehalten welche unterschiedlichen Gruppen und Treffen es gibt, welche interne und externe Kommunikation gepflegt wird, welche möglichen Kompetenzbereiche definiert und an Verantwortliche verteilt werden können, wie Arbeiten in Gartenprojekten des Vereins durchgeführt werden sollen und es werden Regeln für Veranstaltungen und die Finanzen aufgestellt.

§ 1 Gruppen

Folgende Gruppierungen existieren innerhalb des Vereins:

1. Vorstand

Der oder die Vereinsvorsitzende, der Stellvertreter oder die Stellvertreterin und der Kassenwart oder die Kassenwärtin werden von der Mitgliederversammlung gewählt (siehe Satzung).

2. Erweiterter Vorstand

Die Anzahl der BeisitzerInnen wird bei der Mitgliederversammlung festgelegt und entsprechende BeisitzerInnen werden gewählt (siehe Satzung).

3. Vereinsmitglieder

Der Vereinsvorstand entscheidet über die Aufnahme von neuen Vereinsmitgliedern. Die Aufnahme erfolgt über das Mitgliedsformular des Vereins. Über den Aussschluss eines Vereinsmitglieds entscheidet die 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung (siehe Satzung)

4. Aktive

Menschen die Vereinsaktivitäten unterstützen, die allerdings keine Vereinsmitglieder sind.

5. Kerngruppe

Die Kerngruppe besteht aus Teilnehmern, die Gemeinschaftsgartenprojekte aktiv betreiben und unterstützen. Ihr obliegen alle Entscheidungen, die Gartenprojekte betreffen. Die Mitglieder erhalten Zugang zu Infomationen, die Gartenprojekte und den Verein betreffen. Alle die Gartenprojekte betreffenden Angelegenheiten und Entscheidungen, bis auf die Finanzen, delegiert der Verein an die Kerngruppe der Gartenprojekte. Die Kerngruppe lädt aktive Unterstützer zur Teilnahme in der Kerngruppe ein. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Kerngruppe.
a) Die Entscheidung, ob jemand Mitglied der Kerngruppe wird, wird über den email-Verteiler geklärt. Gibt es innerhalb von 7 Tagen keine Einwände, wird der Kandidat oder die Kandidatin in die Kerngruppe aufgenommen. Bei Bedarf wird der Sachverhalt bei einem Treffen der Kerngruppe besprochen und per einfache Mehrheit der Anwesenden entschieden.
b) Die Entscheidung, ob jemand nicht mehr Mitglied der Kerngruppe sein soll, wird in der Tagesordnung angekündigt und von den beim betreffenden Planungstreffen anwesenden Mitgliedern der Kerngruppe mehrheitlich über die einfache Mehrheit der Anwesenden getroffen.

6. Kinderprogramm

Die Gartenwerkstadt Ehrenfeld e.V. organisiert ein Programm für Kinder. Wer möchte kann dieses mitgestalten und in den Verteiler des Kinderprogramms aufgenommen werden.

§ 2 Treffen

1. Gartentreffen

Der Verein organisiert regelmäßige Treffen für Gartenarbeiten und Gartenprojekte. GastgeberInnen organisieren die Treffen vor Ort. Die Termine für die Gartentreffen werden online und nach Möglichkeit auch im Gartenbrief bekannt gegeben.

2. Gartenplanungstreffen

a) Etwa einmal im Monat oder bei Bedarf öfter lädt die Kerngruppe zu Diskussion und Entscheidung über anstehende Aktivitäten und Gartenprojekte ein. Eingeladen werden die Kerngruppenmitglieder und an Gartenprojekten beteiligte Menschen.
b) In Absprache mit dem Vereinsvorstand können Entscheidungen über Ausgaben gefällt werden (siehe § 7).
c) Es wird ein Ergebnisprotokoll geführt, das den Mitgliedern der Kerngruppe zugänglich gemacht wird.

3. Vereinsplanungstreffen

a) Etwa monatlich oder bei Bedarf öfter treffen sich am Verein interessierte Menschen. Eingeladen werden die Vereinsmitglieder und Kerngruppenmitglieder sowie an Vereinsprojekten beteiligte Menschen.
b) Bei diesen Treffen wird über Aktivitäten des Vereins entschieden. Ausgeschlossen sind Entscheidungen, die der Mitgliederversammlung des Vereins obligen.
c) In Absprache mit dem Vereinsvorstand können Entscheidungen über Ausgaben gefällt werden (siehe § 7).
d) Es wird ein Ergebnisprotokoll geführt, das den Vereinsmitgliedern und der Kerngruppe zugänglich gemacht wird.

4. Ideenwerkstadt

Bei Bedarf können Vereinsmitglieder oder Aktive eine Ideenwerkstadt veranstalten. Bei solchen Treffen geht es darum neue Ideen zu entwickeln, sich zu einem bestimmten Thema Gedanken zu machen oder etwas Bestimmtes auszuprobieren. Ideenwerkstädte können neue thematische Gruppen initiieren.

5. Weitere Treffen

Untergruppen der Gartenprojekte des Vereins bzw. des Vereins können individuell Treffen ausmachen und Entscheidungen in ihrem Kompetenzbereich treffen. Beschlüsse die über den eigenen Verantwortungsbereich hinausgehen müssen in Planungstreffen besprochen werden.

6. Beschlüsse

Bei Treffen werden im Allgemeinen einvernehmliche Beschlüsse gefasst. Dabei werden wichtige Argumente berücksichtigt. Ist keine Einigung möglich, können Beschlüsse auch per Abstimmung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden getroffen werden. Beschlüsse von Planungstreffen werden schriftlich festgehalten.

§ 3 Interne und externe Kommunikation

1. Einladung zu Planungstreffen

Freiwillige oder der Vereinsvorstand laden zu Planungstreffen ein und erstellen eine Tagesordnung. Die Tagesordnung kann bis zum Treffen und am Anfang des Treffens um weitere Punkte ergänzt bzw. es können Themen gestrichen werden.

2. Online Dokumente

Dokumente können in Absprache mit den Beteiligten online zur Verfügung gestellt und im Web gemeinsam bearbeitet werden.

3. Externe Anfragen

Anfragen an den Verein werden von Personen aus dem Vereinsvorstand oder durch Freiwillige für eine vorbestimmte Zeit (z. B. einen Monat) beantwortet. Sollte eine Antwort unklar sein, dann wird diese innerhalb des info@gartenwerkstadt-ehrenfeld.de-Verteilers oder während Planungstreffen abgestimmt.

4. Vertretung des Vereins bei Veranstaltungen

Vereinsmitglieder und Aktive können den Verein bei Veranstaltungen vertreten, sollen dies aber im Vorfeld zumindest mit dem Vereinsvorstand absprechen. Entsprechend soll vor Zusagen bzgl. der Teilnahme an einer Veranstaltung der Vorstand gefragt werden.

5. Gemeinsame Werte und Ziele

Werte des Vereins

· Wir verstehen uns als offene Gruppe mit demokratischer Ausrichtung.
· Wir lernen miteinander und voneinander.
· Vielfalt ist das Gegenteil von Einfalt. Das betrifft Teilnehmer, Obst- und Gemüsesorten und nicht zuletzt den Kompost.
· Unsere Erde ist möglichst torffrei.
· Wir wirtschaften ohne Pflanzenhybride.
· Wir wirtschaften nachhaltig, ressourcenschonend, biologisch und ökologisch.

Ziele der Gartenwerkstadt Ehrenfeld e.V.

· Durch das Betreiben von Gemeinschaftsgärten wollen wir die Kultur des urbanen Gärtnerns etablieren, Freiraum und Gemeinschaftsraum für Menschen schaffen und die Lebensqualität im Veedel erhöhen. Hierbei dienen Gemeinschaftsgärten der Selbstversorgung, der Begegnung, dem Austausch, dem Lernen, der Erholung, sowie der Gestaltung von Stadt, Wohnumfeld und Nachbarschaft.
· Ehrenfeld soll grüner und bunter werden!
· Wir wollen Gemeinschaft, Bildung, Umwelt- und Naturschutz und bürgerschaftliches Engagement fördern.
· Alte Pflanzensorten und sortenreines Saatgut sollen bewahrt werden.
· Wir wollen Bienen und anderen Insekten Nahrungsangebote machen.

6. Interviews

Vereinsmitglieder und Aktive können in Bezug auf den Verein und Gartenprojekte interviewt werden. Hierbei sollten bei Gelegenheit unsere gemeinsamen Werte und Ziele angesprochen werden. Der oder die Interviewte soll zumindest dem Vereinsvorstand über das Interview informieren.

7. Bilder auf unserer Webseite/auf Facebook

Bilder von Menschen, die nicht auf unserer Webseite und/oder auf Facebook erkennbar erscheinen möchten, sollen auf der jeweiligen Plattform nicht veröffentlicht werden.

8. Namen auf unserer Webseite/auf Facebook

Mit Namen von Personen sollte vorsichtig umgegangen werden. Vollständige Namen sollen nur nach Absprache verwendet werden. Im Allgemeinen reicht es, wenn nur Vornamen oder keine Namen angegeben werden. Auch hier muss darauf geachtet werden, dass nicht alle Leute genannt werden möchten.

9. Beiträge

Beiträge der Vereinswebseite können auch auf den Facebookseiten des Vereins verwendet werden.

10. Gartenbrief

Der sog. Gartenbrief stellt den Newsletter des Vereins dar. Jede und jeder Interessierte kann in den Verteiler des Gartenbriefs aufgenommen werden. Wenn möglich erscheint der Gartenbrief monatlich und berichtet über die Aktivitäten der Gartenwerkstadt Ehrenfeld e.V. und ggf. über nachhaltige Themen.

§ 4 Kompetenzbereiche

Sowohl im Zusammenhang mit Gartenprojekten des Vereins und Aktivitäten des Vereins gibt es Kompetenzbereiche, die nach Möglichkeit von einzelnen Mitgliedern des Vereins oder Aktiven besetzt werden.

1. Mögliche Verantwortungsbereiche in Bezug auf Gartenprojekte

a) Gestaltung des Gartenprojekts: Strukturierung, Möblierung, Außenanlagen und Infrastruktur des Gartens
b) Pflanzenversorgung: Düngen und Kompost
c) Pflanzen und Pflege der Pflanzen: Planen, Setzen, Säen, Pikieren, Jäten, Ernten, Dokumentation
d) Besondere Bereiche: Kräuterspirale, Beete, Pflanzenfamilien, etc.
e) Bauen: Materialversorgung, Pflanzkisten, Wasserversorgung, Dächer, etc.

2. Mögliche Verantwortungsbereiche in Bezug auf den Verein

a) Administration der Vereinswebseite www.gartenwerkstadt-ehrenfeld.de
b) Inhalte der Webseite
c) Administration von Facebookseite(n)
d) Verfassen von Kurzberichten zur Veröffentlichung
e) Interne und externe Fotodokumentation/Fotoarchiv
f) Erstellen des monatlichen Gartenbriefs: Newsletter des Vereins
g) Verwaltung von Listen/Verteilern: Vorstand, erweiterter Vorstand, Mitglieder, Kerngruppe, Gartenbrief, Kinderprogramm, Gäste, Presse, etc.
h) Corporate Identity: Werte und Standpunkte, Farben, Schrifttypen, Begriffe, typische Bilder und Formen, Logo, Präsentationsvorlagen, Internetauftritt gestalten, Flyer, Abkürzungen, Leitbild, etc.
i) Planungstreffen organisieren: Einladung, Moderation, Protokoll
j) Vertretung im Netzwerk Urbanes Grün Köln
k) Presse und Öffentlichkeitsarbeit
l) Crowdfunding & Sponsoren

§ 5 Gartenarbeiten

1. Torffreies Gärtnern

Wir arbeiten zum Schutz von Mooren torffrei und nehmen an der Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.-Initiative „Hier Gärtnern wir ohne Torf. Für die Moore und unser Klima!“ (siehe www.nabu.de/moorschutz) teil.

2. Hybridfreies Gärtnern

Wir verwenden keine Hybridsamen.

3. Sortenvielfalt

Wir verwenden viele verschiedene Gemüse-, Beeren- und Kräuterpflanzen. Die Sortenvielfalt ist wichtig für uns!

4. Biologisch/ökologisches Gärtnern

Wir lehnen den Einsatz von mineralölbasierten Düngern wie künstlichen Stickstoffdünger und die Verwendung von Pestiziden und Fungiziden ab. Schädlinge werden nach Möglichkeit biologisch bekämpft. Stattdessen kommen beispielsweise Kompost, Bokashi, Wurmtee und Brennnesseljauche zum Einsatz.

5. Ernten

Die Ernte wird gerecht unter den aktiven GärtnerInnen verteilt.
Wer neu ist oder sporadisch vorbeischaut erntet nur in Absprache mit GärtnerInnen, welche sich um die Pflanzen kümmern (siehe § 4.1c).

6. ToDo-Liste für Gartenprojekte

Das Gartenplanungstreffen erstellt regelmäßig eine aktuelle Liste, in der mögliche Arbeiten für Gartenprojekte festgehalten werden. Teilnehmer an Gartentreffs können sich an der Liste orientieren und Arbeiten mit dem Gastgeber bzw. der Gastgeberin absprechen.

7. Acht Augenregel

Vier Gärtner (acht Augen) sollen der unwiederbringlichen Entfernung von extra eingesetzten oder gesäten Pflanzen und Gegenständen zustimmen. Ersatzweise kann eine Zustimmung per email über den Kerngruppenverteiler erfragt werden. Pflanzen können natürlich abgeerntet werden, d. h. wenn notwendig dazu auch vollständig entfernt werden. Es ist allerdings zu beachten, dass manche Pflanzen wie Pflücksalate oder Rucola beerntet werden können, aber dazu nicht unbedingt entfernt werden müssen.

8. Gartenbuch

Die Aktivitäten des Gartentreffs werden im Gartenbuch und ggf. auf den Kistenkarteikarten festgehalten. Wenn möglich werden auch die Vornamen der aktiven GärternInnen und die geleisteten Gartenstunden im Gartenbuch festgehalten.

9. Aufräumen

Am Ende der Gartentreffen werden die benutzen Materialien und Werkzeuge gesäubert und wieder an ihren Platz gebracht. Müll wird in die entsprechenden Behältnisse gelegt und was aufgeschlossen wurde wird wieder verschlossen. Nach Möglichkeit können die Anwesenden Müll mitnehmen und zu Hause entsorgen.

10. Rauchen

Raucher müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Zigaretten ausgedrückt im Müll landen. Verantwortliche von Festen sind für Beseitigung der hinterlassenen Zigarettenstummel verantwortlich. Die Zigaretten dürfen nicht in die Feuerstelle geworfen werden, da die Asche zum Düngen verwendet wird.

§ 6 Veranstaltungen

Der Verein richtet regelmäßig Feste und andere Veranstaltungen aus. Auf den Örtlichkeiten des Vereins können unter bestimmten Bedingungen auch private Feiern und Veranstaltungen abgehalten werden.

1. Vereinsveranstaltungen

Die Vereinsmitglieder und Aktive bringen sich gemäß ihrer Möglichkeiten ein.

2. Veranstaltungen von einzelnen oder mehreren Vereinsmitgliedern und Aktiven

Im kleinen und vorher abgestimmten Rahmen sind private Veranstaltungen innerhalb der Örtlichkeiten des Vereins erlaubt. Vereinsmitgliedern und Aktiven ist es möglich bei der jeweiligen Veranstaltung dabei zu sein. Die Örtlichkeit muss hinterher zumindest genauso aussehen wie vorher. Der entstandene Müll muss beseitigt werden und mögliche Schäden müssen kompensiert werden.

3. Veranstaltungen von externen Organisationen/Menschen

Externe Organisationen bzw. Menschen dürfen im Allgemeinen keine Veranstaltungen in den Örtlichkeiten des Vereins ausrichten. Ausnahmen kann allerdings das Planungstreffen aussprechen. In diesem Fall muss ein Konzept vorgelegt werden und die jeweiligen Bedingungen werden individuell festgelegt (Teilnehmerzahl, Miete, Müllentsorgung, weitere Regelungen).

§ 7 Finanzen

Auslagen von Vereinsmitgliedern und aktiven GärtnerInnen werden mit dem Kassenwart abgeklärt. In Zweifelsfällen wird der Vorstand kontaktiert und dieser trifft letztendlich die Entscheidung.